Grundstücksvergabe


Grundstücksvergabe für öffentliche Auftraggeber

Strebt ein Grundstückseigentümer, z.B. eine Gemeinde oder kommunale Entwicklungsgesellschaft, den Verkauf eines Grundstückes an, so bietet sich die Durchführung eines Investorenauswahlverfahrens (kurz: IAV) an. Im Rahmen der Vermarktung über ein IAV kann zwischen unterschiedlichen Verfahrenstypen entschieden werden:

Höchstpreisverfahren/Bieterverfahren/Direktvergabe
Der Bewerber/Bieter, der den höchsten Kaufpreis bietet, erhält den Zuschlag. Neben diesem Verfahren mit einem konkurrierenden Ansatz ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Direktvergabe möglich.

Bestgebotsverfahren/Konzeptverfahren
Der Bewerber/Bieter, der das überzeugendste Gesamtangebot (bestehend aus Konzept und Kaufpreis) einreicht, erhält den Zuschlag. Häufig wird eine 70/30-Verteilung bei den Bewertungskriterien vorgenommen, also 70 % Konzept und 30 % Kaufpreis. Auch andere Verteilungen sind möglich. Der Konzeptanteil soll jedoch über 50 % liegen, sofern von einem Bestgebots- oder Konzeptverfahren gesprochen wird.

Festpreisverfahren
Eine besondere Form des konzeptbasierten Verkaufs stellt das Festpreisverfahren dar. Hierbei wird der Kaufpreis von der Anbieterin festgelegt und eine Über- oder Unterschreitung durch die Bewerber/Bieter ist nicht vorgesehen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Konzeptqualität (100%-Konzeptverfahren).

Die Bezeichnung der hier genannten Verfahrenstypen basiert auf der Zusammensetzung der Bewertungskriterien. Insbesondere die konzeptbasierten Ausschreibungen bieten eine Reihe an Vorteilen für die Stadt- und Ortsentwicklung und werden daher verstärkt genutzt.

Bei größeren Vorhaben bietet sich die Aufteilung in verschiedene Baufelder an, die anschließend als unterschiedliche Vermarktungseinheiten bzw. Lose angeboten und vergeben werden können.

Zusätzlich können die Verfahren hinsichtlich der geforderten Bewerbungsleistungen unterschieden werden:

Investorenauswahlverfahren inkl. Architektenleistung

Bei diesem Verfahren wird bereits mit der Angebotsabgabe vom Bewerber/Bieter ein architektonischer Entwurf eingereicht, der Teil der Bewertungskriterien ist. Investor/Entwickler und Architekt bilden meist eine Bewerbergemeinschaft. Häufig wird diese Verfahrensart auch als Investorenwettbewerb bezeichnet.

Investorenauswahlverfahren exkl. Architektenleistung
Bei diesem Verfahren wird mit der Angebotsabgabe vom Bewerber/Bieter kein architektonischer Entwurf eingereicht. Es besteht die Möglichkeit den ausgewählten Bewerber nach dem Verkauf oder im Rahmen einer Anhandgabephase zur Durchführung eines Architektenwettbewerbs zu verpflichten.

Die spätere Umsetzung der Ergebnisse eines Investorenauswahlverfahren können über verschiedene Instrumente, wie z.B. einen städtebaulichen Vertrag oder eine Anhandgabevereinbarung, gesichert werden.

Vor der Durchführung eines Investorenauswahlverfahren bietet es sich an, eine Interessenbekundungsphase (ggf. kombiniert mit einer Markterkundung) durchzuführen, um Marktinteressen zu identifizieren und bei der Ausschreibung berücksichtigen zu können. Zudem bietet die Durchführung eine Möglichkeit, die Anzahl der Interessenten zu erfassen und die Anzahl der möglichen Bewerber abzuschätzen.

Unser Leistungsprofil bietet eine umfassende Beratung und eine kontinuierliche Betreuung des Verfahrens.

Angefangen von der Wahl der richtigen Verfahrensart bis hin zur weiteren Begleitung nach der Zuschlagserteilung beraten und unterstützen wir Sie gerne bei den folgenden Punkten:

  • Zusammenstellung der Bewertungskriterien und Mindestabforderungen sowie Zusammensetzung des Bewertungsgremiums und Auswahl von Sachverständigen und Beratern
  • Erstellung der Grundstücksausschreibung mit einer umfassenden und präzisen Formulierung von Rahmenbedingungen, Zielsetzung und Aufgabenstellung
  • Vorstellung des Verfahrens in politischen oder begleitenden Gremien
  • Ankündigung und Veröffentlichung der Ausschreibung, direkte Investorenansprache
  • Durchführung von Interessenbekundungsverfahren und Markterkundungen
  • Vorbereitung, Koordination, Moderation und Protokollierung sämtlicher Sitzungen und Veranstaltungen (Abstimmungsrunden, Gremiumssitzungen etc.)
  • Bewerberkommunikation über den gesamten Verfahrensprozess
  • Rechnerische, formale und inhaltliche Vorprüfung der Bewerbungen und die Entwicklung eines objektiven und aussagekräftigen Prüfberichts
  • Bekanntgabe des Verfahrens in den entsprechenden Medien, Unterstützung bei der Formulierung von Pressemitteilungen, die textliche und gestalterische Entwicklung von Dokumentationen und Informationsbroschüren sowie Unterstützung bei der Organisation von Ausstellungen.
Wir verstehen unsere Rolle als Berater mit gesamtheitlichem Ansatz, sodass wir Sie bei Bedarf auch über die Themen des Investorenauswahlverfahrens hinaus bei grundsätzlichen Fragestellungen zu Aspekten des strategischen Flächenmanagements, Bodenpolitik, Grundstücksmarkt, Erbbaurecht, Konversion und Quartiersentwicklung beraten können. Die Auswahl und das Management von Prozessen und Verfahren sind immer im Zusammenhang mit der übergeordneten Zielsetzung zu betrachten und dieser entsprechend zu konzipieren.
Noch Fragen?

Wenn Sie eine Frage zum Thema Grundstücksvergaben haben, erreichen Sie uns über unser Kontaktformular.