Oberschule Hermannsburg -TGA


Bremen

Projekttitel

Neubau des Hauptgebäudes der Oberschule Hermannsburg in Bremen

Ausloberin

Sondervermögen Immobilien und Technik des Landes Bremen
vertreten durch Immobilien Bremen AöR
Theodor-Heuss-Allee 14
28215 Bremen

Verfahrensgrundlagen

Ausloberin
Sondervermögen Immobilien und Technik der Stadtgemeinde Bremen vertreten durch
Immobilien Bremen AöR
Theodor-Heuss-Allee 14
28215 Bremen

Verfahrensmanagement
D&K drost consult GmbH

Kurze Beschreibung des Auftrags
Gegenstand des Verfahrens ist der Neubau des Hauptgebäudes der Oberschule Hermannsburg am Standort Hermannsburg 32F in Bremen.

Auf dem Schulgelände der Oberschule Hermannsburg befinden sich derzeit ein eingeschossiges Hauptgebäude mit Fachräumen, Aula und Sporthalle, drei Klassenpavillons für den allgemeinen Unterricht und ein Mobilbau mit Klassenräumen.

Das Hauptgebäude einschließlich der Sporthalle sowie der Mobilbau sollen abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Die derzeit vorhandenen Flächen sollen mit dem Neubau um zusätzliche Flächen für allgemeinen Unterricht, Fachräume, Ganztagsbetrieb (inkl. Küchenplanung), Verwaltung, sonstige Räume und Sporthalle erweitert werden.

Insgesamt sind mit dem Neubau 4.200 m² BGF nach DIN 277 zu realisieren.

Die vorhandenen Klassenpavillons sollen im Zuge der Neubaumaßnahme zu Lernhäusern umgebaut werden. Die Umbaumaßnahme ist nicht Teil des Verfahrens und der ausgeschriebenen Leistungen.

Gemäß den energetischen Anforderungen an den Neubau von Gebäuden des Landes und der Stadt Bremen ist der Neubau im Passivhausstandard zu errichten.

Die Durchführung des Bauvorhabens ist als eine Gesamtmaßnahme und unter Aufrechterhaltung des bestehenden Schulbetriebs vorgesehen. Die Zugänglichkeit zu den bestehenden Schulgebäuden muss während der Bauzeit gewährleistet werden. Der Neubau muss bis zum 30.11.2017 fertiggestellt und an den Nutzer übergeben sein.

Die anrechenbaren Kosten für die Maßnahme betragen ca. 8.400.00,00 Euro brutto gem. DIN 276 Kostengruppen 300 + 400. Der genannte Betrag gilt als Kostenobergrenze und ist einzuhalten.

Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:

•    Leistungsphase 2 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. § 53 (2) HOAI;
•    Leistungsphase 3 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. § 53 (2) HOAI , als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG ;
•    Leistungsphasen 4 bis 9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. § 53 (2) HOAI , als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG.

Terminübersicht
Versenden der Bekanntmachung: 11.05.2015
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 11.06.2015 um 14:00 Uhr
Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 12.06.2015 um 14:00 Uhr