MUTTER-KIND-ZENTRUM IN HANNOVER, TGA


30171 Hannover

Projekttitel

ERSTELLUNG EINES MUTTER-KIND-ZENTRUMS DER DDH-KLINIK FÜR GEBURTSHILFE AM STANDORT DES KINDERKRANKENHAUSES AUF DER BULT IN HANNOVER, TECHNISCHE AUSRÜSTUNG GEM. § 55 HOAI

Ausloberin

Diakoniekrankenhaus Henriettenstiftung gGmbH
Marienstraße 72-90
30171 Hannover

Verfahrensgrundlagen

Auftraggeber:
Diakoniekrankenhaus Henriettenstiftung gGmbH
Marienstraße 72-90
30171 Hannover

Verfahrensmanagement:
D&K drost consult GmbH

Verfahrensaufgabe:
Gegenstand des VOF Verfahrens ist die Erstellung eines Mutter-Kind-Zentrums der DDH-Klinik für Geburtshilfe am Standort des Kinderkrankenhauses Auf der Bult in Hannover, Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI.

Die Diakoniekrankenhäuser Henriettenstiftung, Friederikenstift und Annastift sind freigemeinnützige Krankenhäuser in Trägerschaft der Diakonischen Dienste Hannover gGmbH (DDH). Die Unternehmensgruppe besteht seit dem Jahr 2006 und hat sich dem Diakonischen Werk der Ev.-luth. Landes-kirche Hannover als Dachverband angeschlossen. Die DDH gehören neben der Medizinischen Hochschule Hannover und der kommunalen Unternehmensgruppe Klinikum Region Hannover zu den stärksten Teilnehmern am hannoverschen Markt. Die Diakoniekrankenhäuser legen insbesondere Wert auf die Verbindung von Tradition und Moderne.

Die geburtshilfliche Klinik der DDH verteilt sich auf zwei Standorte: Im Stadtteil Kirchrode befindet sich die Abteilung des Diakoniekrankenhauses Henriettenstiftung (Level 1), in der Calenberger Neustadt hat das Diakoniekrankenhaus Friederikenstift seine Geburtshilfe (Level 4). Mit dem Kinder- und Jugendkrankenhaus AUF DER BULT mit Standort in Hannover besteht seit Jahrzehnten eine zuverlässige und erfolgreiche Kooperation. Gemeinsam betreiben die Partner das Perinatalzentrum Hannover am Standort Kirchrode. In den geburtshilflichen Abteilungen der DDH werden Geburten individuell, sanft und unter maximaler Sicherheit durchgeführt.

Besonders das Level-1-Haus sieht sich ständig steigenden medizinischen und pflegerischen Anforderungen ausgesetzt, um den Status als Perinatalzentrum Level 1 zu halten. Seit 2005 hat der Gemeinsame Bundesausschuss in regelmäßigen Abständen höhere Strukturanforderungen für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen festgelegt, wodurch ein wirtschaftlicher Betrieb dieser Einrichtung die Kooperationspartner vor große Herausforderungen stellt.

Die Diakonischen Dienste Hannover planen daher zusammen mit dem Kinder- und Jugendkrankenhaus auf der Bult ein gemeinsames „Mutter-Kind-Zentrum“ am Standort des Kinderkrankenhauses auf der Bult aufzubauen und zu betreiben. Dazu sollen die geburtshilflichen Abteilungen der DDH an einem Standort zentralisiert werden, an dem sich dann der pädiatrisch-neonatologische Teil räumlich und inhaltlich anschließt und somit in eine funktionale Einheit überführt wird. Mit diesem Mutter-Kind-Zentrum in Niedersachsen soll eine patientenorientierte, sichere und hochqualitative Versorgung von Mutter und Kind in optimalen Kostenstrukturen erreicht werden. Gleichzeitig soll mit dem Mutter-Kind-Zentrum den steigenden Patientinnenzahlen aufgrund des geburtshilflichen Konzentrationsprozesses in der Region Hannover Rechnung getragen werden.

Bei einer Verschmelzung der beiden geburtshilflichen Standorte an den Standort auf der Bult wird die größte Geburtsklinik Niedersachsens entstehen. Die Kooperationspartner sind sich einig, dass auf Basis der gegenwärtigen und der zu erwartenden Geburtenzahlen der DDH planerisch rund 4.500 Geburten pro Jahr vorzusehen sind. Für den Betrieb des gemeinsamen Mutter-Kind-Zentrums sind drei von insgesamt vier Etagen des bereits bestehenden so genannten Regiegebäudes des Kinder- und Jugendkrankenhauses vorgesehen. Das Gebäude erstreckt sich vom Sockel- über das Erdgeschoss bis in das zweite Obergeschoss. Dieses Gebäude wurde 2014 neu erstellt und wird derzeit als Ausweichgebäude durch das Kinderkrankenhaus genutzt. Voraussichtlich ab Mitte 2017 wird das Gebäude frei und kann zur Nachnutzung durch das Mutter-Kind-Zentrum umgebaut werden.

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie hat das Architekturbüro lohrarchitektur GmbH, Hannover, eine Einschätzung zur baulichen Machbarkeit des angestrebten Raum- und Funktionsprogramms auf der zur Verfügung stehenden Fläche durchgeführt.

Ergebnis ist, dass für die erwarteten Leistungszahlen und notwendigen Infrastrukturen zusätzlich zum bestehenden Regiegebäude der Neubau eines weiteren Gebäudekörpers zwingend erforderlich ist, der zusammen mit dem Bestandsgebäude eine funktionale Einheit bilden soll.

Die Machbarkeitsstudie wird allen Bietern mit der Angebotsaufforderung  zur Verfügung gestellt. Die Verfasser der Machbarkeitsstudie sind nicht von dem Verfahren ausgeschlossen.

Die oberen drei Geschosse des Bestands-/Regiegebäudes (EG - 2. OG) weisen eine Bruttogeschoss-fläche von insgesamt 3.660 m² BGF auf; für den Neubau kommen ca. 4.560 m² (BGF) hinzu. Als Nutzflächen wurden 1.830 m² NF (Regiegebäude) und 2.290 m² (Neubau) ohne Verkehrs-, Funktions- und Konstruktionsfläche angesetzt. Dieser Bereich umfasst neun Kreißsäle, zwei Sectio-OPs sowie Patientenzimmer mit insgesamt 74 Betten.

Der derzeitige Planungsstand weist nur einen sehr geringen Flächenansatz für infrastrukturelle Flächen aus, da die Versorgung und  Entsorgung des Mutter-Kind-Zentrums (z.B. bzgl. Abfall, zentraler Medien, technischer Dienstleistungen etc.) aus dem Bestand des Kinder- und Jugendkrankenhauses erfolgt bzw. von dort aus eingekauft wird.

Die Baumaßnahme muss ohne Beeinträchtigung des Betriebs im Untergeschoss des Bestandsgebäudes (Radiologie) erfolgen.

Die Realisierung der Baumaßnahme ist für das Jahr 2018 vorgesehen.

Die planungsbegleitende Beratung mit der OFD zur Erstellung der baufachlichen Antragsunterlagen (FA-Bau) ist zeitnah nach Vertragsabschluss geplant und soll in einer Vorlage der FA-Bau Mitte 2016 münden

Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:

• Leistungsphasen 1 bis 4 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. § 53 (2) HOAI
• Leistungsphasen 5 bis 7 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. § 53 (2) HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG,
• Leistungsphasen 8 und 9 Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. § 53 (2) HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG.

Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.

Terminübersicht:
Versenden der Bekanntmachung: 13.10.2015
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 11.11.2015, 12:00
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12.11.2015, 14:00
Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 01.KW 2016