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Projektbild ENTWICKLUNG EINER WOHNBEBAUUNG AN DER BARMBEKER STRASSE 26-28

ENTWICKLUNG EINER WOHNBEBAUUNG AN DER BARMBEKER STRASSE 26-28

städte- und hochbaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb [mehr]
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Projektbild NEUBAU EINES SPORT- UND FREIZEITBADS IN KIEL

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Städtebaulicher Realisierungswettbewerb [mehr]
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Gutachterverfahren [mehr]
Projektbild VOF-VERFAHREN NEUSTADT

VOF-VERFAHREN NEUSTADT

Vergabeverfahren [mehr]
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VOF-Verfahren

Überschreitet eine durch die Öffentliche Hand zu vergebene freiberufliche Planungsleistung den Schwellenwert von über 193.000 Euro (seit 01.01.2010), so ist – unter Berücksichtigung von EU-Richtlinien sowie Verordnungen und Gesetzen des Bundes – die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens gem. VOF erforderlich.

Grundsätzlich sind Aufträge über Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im EU-Amtsanzeiger zu vergeben. In Ausnahmefällen kann hierauf verzichtet werden – zum Beispiel wenn das Verfahren im Anschluss an einen Wettbewerb durchgeführt wird.

Unsere Leistung im Verhandlungsverfahren beinhaltet die Gesamtsteuerung des Prozesses, so koordinieren, organisieren, moderieren und protokollieren wir sämtliche Sitzungen. Für die Auswertung von Bewerbungen und Angeboten bzw. für deren übersichtliche Darstellung haben wir zudem spezifische Arbeits- und Präsentationsmethoden konzipiert. Das Verhandlungsverfahren beinhaltet u.a. folgende Einzelschritte

  • Berechnung des Auftragswertes und dessen Schwellenwerte, Art der Auftragsvergabe und gegebenenfalls Aufteilung in Lose, Berechnung der Fristen, Ausarbeitung des Vergabezeitplans,
  • Ausarbeitung der Bekanntmachung, Übermittlung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften und gegebenenfalls an die lokale Presse oder Ausschreibungsplattformen,
  • Durchführung des Zulassungsverfahrens und des verfahrens, Fertigung eines Zwischenprotokolls, Aufforderung der erfolgreichen Bewerber zur Verhandlung, Versendung der Verdingungsunterlagen und der Bewertungsgrundlagen, gegebenenfalls Abwehr von Rügen,
  • Durchführung der Auftragsverhandlungen, Moderation der Verhandlungsgespräche, Vorinformationspflicht nach §13 VgV an die nicht berücksichtigten Bieter, gegebenenfalls Abwehr von Rügen,
  • Unterstützung bei den Vertragsverhandlungen und der Auftragsvergabe, Fertigung des Vergabevermerks, Übermittlung der Auftragsbekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften und gegebenenfalls an die lokale Presse oder Ausschreibungsplattformen.

Noch Fragen?

Wenn Sie eine Frage zum Thema Verhandlungsverfahren haben, benutzten Sie bitte unser spezielles Kontaktformular.