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Grundstücksvergaben

Um das für Öffentliche Auftraggeber richtige Verfahren zu finden, muss u.a. zunächst die Ausschreibungspflicht überprüft werden. Ausschreibungspflichtig kann gelten, wenn die folgenden beiden Bedingungen erfüllt sind:

  • Bauverpflichtung: Eine Voraussetzung der Ausschreibungspflicht ist, dass der Auftragnehmer direkt oder indirekt die vertragliche Verpflichtung zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Bauleistung übernimmt und dass es sich dabei um eine nach nationalem Recht einklagbare Verpflichtung handelt.
  • Unmittelbares wirtschaftliches Interesse: Um von einer Leistung im Sinne eines öffentlichen Auftrages ausgehen zu können, muss der öffentliche Auftraggeber zudem vertraglich vereinbart haben, dass ihm die Bauleistung unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt.

Ist der Verkauf eines Grundstücks nach der vorangegangenen Untersuchung des Sachverhaltes nicht Ausschreibungspflichtig, es sollen jedoch neben dem Preis noch konzeptionelle und qualitative Kriterien zur Grundstücksveräußerung eine Rolle spielen, so bieten sich folgende Verfahren an:

Bestgebotsverfahren: hierbei entscheidet nicht nur der Preis, sondern auch weitere im Vorfeld benannte Kriterien über den Verkauf eines Grundstückes. In der Regel werden potentielle Käufer aufgefordert neben einen Preis auch ein Konzept und Bebauungsvorschlag einzureichen. Durch einen städtebaulichen Durchführungsvertrag wird der Käufer verpflichtet, diesen Vorschlag in einer bestimmten Frist auch zu realisieren.

Interessenbekundungsverfahren: um ein Interesse von privaten Investoren an Bebauungsvorstellungen des Öffentlichen Auftraggebers für ein bestimmtes Grundstück im Vorfeld zu erkunden, so bietet sich ein Interessenbekundungsverfahren an. Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung seitens des Öffentlichen Auftraggebers zur Abgabe eines Konzeptes nebst ebenfalls unverbindlichem Kaufangebot eines potentiellen Investors/Käufers. Aus den eingereichten Konzepten kann sich so im Anschluss ein qualifizierendes Bestgebotsverfahren anschließen.

Investorenwettbewerb: Beim Investorenwettbewerb treten Investoren und Architekten zusammen an, um einen Planungsvorschlag nebst Kaufangebot abzugeben. Der Ablauf des Wettbewerbs erfolgt in Anlehnung an die Regeln für Architektenwettbewerbe. In der Regel werden zunächst die Planungsvorschläge anonymisiert und von einem Gremium bewertet. Das Kaufangebot wird dann im Anschluss gesondert bewertet. Die Verhandlungen über den Verkauf werden mit demjenigen Teilnehmer geführt, der in der Betrachtung des Planungsvorschlages und des Kaufpreises das beste Angebot unterbreitet hat.

Sollte die Grundstücksveräußerung als Öffentlicher Auftrag gelten, somit dem Vergaberecht unterliegen, so erfolgt eine Ausschreibung gem. VOB (Baukonzession – siehe PPP-Projekte).

Das Leistungsbild von D&K drost consult GmbH beinhaltet die Beratung und Betreuung oben genannter Verfahren von der Konzeptionsfindungsphase bis zum Abschluss der Verhandlungen.

Noch Fragen?

Wenn Sie eine Frage zum Thema Grundstücksvergaben haben, erreichen Sie uns über unser Kontaktformular.