Autohof Hammoor


Hammoor

Projekttitel

Planung eines Autohofes auf der Fläche „Hammoor“ am Autobahnkreuz Bargteheide im Kreis Stormarn

Ausloberin

Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH
Mommsenstraße 14
D-23843 Bad Oldesloe

Anlass und Ziel des Verfahrens

Die Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH (Anbieterin) strebt am Standort Hammoor auf einem ca. 8,7 ha großen Areal (Bruttofläche) die Entwicklung eines Autohofes in der Größe von ca. 6 ha an. Die Entwicklungsfläche liegt in direkter Nähe zum Autobahnkreuz Bargteheide (A1/A21). Die umliegenden Autohöfe/Raststätten (z.B. Buddikate) sind ausgelastet und es besteht der Bedarf, zeitnah eine alternative Anlaufstelle für den PKW- und LKW-Verkehr zu schaffen. Diesbezüglich soll die Fläche an einen Investor veräußert werden, der die Realisierung des Projektes durchführt und später auch als Betreiber/Betreiberin auftritt bzw. das Projekt an einen Betreiber/Betreiberin übergibt.

An die Planung wird ein hoher gestalterischer und funktionaler Anspruch gestellt und es ist daher vorgesehen, zur Identifizierung geeigneter Konzepte und Entwurfslösungen ein Investorenauswahlverfahren durchzuführen, in dessen Rahmen neben dem fiskalischen Kriterium überwiegend die konzeptionelle Qualität der Planung bei der Entscheidung über die Veräußerung berücksichtigt wird.

Die für den Autohof vorgesehene Fläche grenzt direkt an die stark frequentierte BAB 1 (ca. 80.000 Fahrzeuge / Tag im Jahr 2015) und umfasst rd. 6 ha. Hier könnten Nutzungen wie z.B. eine Tankstelle, PKW- und LKW-Stellplätze, eine PKW- und LKW-Waschanlage, eine Systemgastronomie, ein Motel, eine Tourismusinformationsstelle für den Kreis Stormarn, weitere gastronomische Nutzungen und ein Sanitätsbereich untergebracht werden. Die Integration weiterer autobahnaffiner Nutzungen ist möglich und im Rahmen des vorzulegenden Bewerbungskonzeptes nachvollziehbar zu begründen.

Großflächige Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Abs. 3 BauNVO sind ausgeschlossen.

Der Bedarf für die Realisierung eines Autohofes wurde durch verschiedene Gutachten bestätigt.

Bedeutend für die Entwicklung des Autohofs am Standort Hammoor ist vor allem die gute groß- und kleinräumige Anbindung. Zudem ist für die angestrebte Autohofnutzung eine kurze Anbindung an die neue Anschlussstelle wichtig. Der geplante Autohof soll aufgrund der raumordnerischen Anforderungen ausschließlich autohofbezogene Nutzungen umfassen. Die klassischen Gewerbenutzungen sollen den Gewerbegebieten in den zentralen Orten vorbehalten sein und sind daher, ebenso wie großflächige Einzelhandelsnutzungen gemäß § 11 abs. 3 BauNVO, ausgeschlossen.

Die Verkehrsanbindung und Erschließung wird so angelegt, dass sowohl kurzfristig Teile der Entwicklung (Autohof) mit der vorhandenen Anschlussstelle funktionieren, als auch eine mittel- bis langfristige Optimierung durch den Ausbau des Autobahnkreuzes und insbesondere der neuen Anschlussstelle nördlich ermöglicht wird.

Verfahrensgrundlage

Das Investorenauswahlverfahren erfolgt als Konzeptvergabeverfahren nach Bestgebotsprinzip.

Die Grundstücksausschreibung ist freibleibend; sie stellt keine Ausschreibung nach VOB, VOL oder VgV dar. Aus der Abgabe einer Bewerbung oder eines Angebots lassen sich keine Verpflichtungen der Anbieterin herleiten und es können keine Ansprüche gegen die Anbieterin geltend gemacht werden, insbesondere auch nicht aus der Nichtberücksichtigung von Teilnahmeanträgen oder für den Fall, dass eine Vergabe eines Grundstücks - aus welchen Gründen auch immer - nicht erfolgt.

Die Bewerber sind eigenverantwortlich für die Einhaltung von Verfahrensfristen verantwortlich und im Falle von Unklarheiten aufgefordert Kontakt mit dem verfahrensbetreuenden Büro aufzunehmen.

Die Anbieterin behält sich vor, das Verfahren zu jedem Zeitpunkt bei Vorliegen triftiger Gründe zu modifizieren oder dann zu beenden, wenn nicht genügend belastbare, den Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechende Bewerbungen eingehen. Einsprüche gegen das Verfahren sowie Ansprüche gegen die Anbieterin sind ausgeschlossen, insbesondere bei Nichtberücksichtigung von Angeboten sowie bei Änderung oder Beendigung des Verfahrens.

Die Verfahrenssprache ist deutsch.

Verfahrensteilnehmende, Bewerber,  Mitglieder des Bewertungsgremiums, sachverständige Beraterinnen und Berater sowie sonstige Personen erklären sich durch ihre Mitwirkung am Verfahren mit den in der Grundstücksausschreibung genannten Bedingungen einverstanden.

Entschädigung zur Angebotserstellung

Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen wird durch die Anbieterin nicht vergütet.

Bereitstellung der Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen für das Investorenauswahlverfahren sind am 30.01.2019 im digitalen Projektraum bereitgestellt worden.

Für einen Zugriff auf die Unterlagen teilen Sie dem zuständigen Projektleiter (l.lange@drost-consult.de) bitte den individuell gewählten Benutzernamen mit. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto und keinen Benutzernamen haben, registrieren Sie sich bitte zunächst unter http://drost-consult.de/de/teilnehmerbereich/registrieren/ und teilen Sie uns anschließend den individuell gewählten Benutzernamen mit.

Nach Übersendung des Benutzernamens werden wir Sie umgehend für den Projektraum freischalten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Luis David Lange
Tel.  +49 (0)40-360984-27
Fax. +49 (0)40-360984-11
E-Mail l.lange@drost-consult.de

Terminübersicht

Bereitstellung der Bewerbungsunterlagen: 30.01.2019
Frist zur Einreichung der Rückfragen: 22.02.2019 (bis 14:00 Uhr)
Frist zur Einreichung der Bewerbungen: 02.04.2019 (bis 14:00 Uhr)
Sitzung des Bewertungsgremiums: 09.05.2019